FMDie Gemeinschaft „Freunde Lohberg“ sind Anwohner des Lohberges und interessierte Bürgerinnen und Bürger Windens, die ein Interesse daran haben, dass ihre Heimat – insbesondere die dortige Flora und Fauna – auch von den nachfolgenden Generationen positiv und gesundheitsfördernd vorgefunden wird. Die Gemeinschaft der Freunde Lohberg stellt sich den Herausforderungen der Zukunft. Dabei achtet sie verstärkt auf

  • den Schutz der Flora und Fauna
  • die aus Anwohnersicht intakte Biosphäre für Tier und Mensch

in Gegenwart und Zukunft.

Vor diesem Hintergrund haben die Freunde Lohberg ein privates Fledermausschutzgebiet eingerichtet, das mit seinen Schutzfunktionen dem Wohle der verschiedenen vorhandenen gefährdeten Fledermausarten – einschließlich weiterer bedrohten Tierarten – dient.

Bisher ist davon ausgegangen worden, dass sich der Bestand vieler Fledermausarten, basierend auf Schriften u. a. des Naturparks Nassau mit dem Titel „Fledermäuse im Naturpark Nassau“, auf niedrigem Niveau stabilisiert hat. Dies ist zum Beispiel durch Klimaveränderungen – verzögerte kalte und regnerische Frühlinge – in Frage zu stellen. Im gleichen Zusammenhang ist die Zerstörung von Lebensräumen durch Bebauung, Nachverdichtung, Veränderung des Landschaftsbildes sowie von Flora und Fauna zu nennen. Diese Aufzählung wird in der Fachliteratur als der Hauptgrund für die Abnahme der Fledermausarten spezifiziert. Die Entwicklung hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Fledermausarten auf der „ROTEN LISTE“ (auf Länderebene bzw. auf der Bundesliste) der gefährdeten Arten in den entsprechenden unterschiedlichen Gefährdungskategorien zu finden sind.

Im Bereich des Lohberges ist bisher das Vorhandensein verschiedener Fledermausarten mit den entsprechenden Gefährdungskategorien aus der „ROTEN LISTE“ belegt worden, wie z. B. die

  • Breitflügelfledermaus, Gefährdungsstufe „Vom Aussterben bedroht“ bis „Vorwarnliste“
  • Zwergfledermaus, Gefährdungsstufe „Daten defizitär, unzureichend“ bis „Gefährdet“
  • Kleine Bartfledermaus, Gefährdungsstufe „Stark gefährdet“ bis „Gefährdet“
  • Graues Langohr , Gefährdungsstufe „Stark gefährdet“
  • Rauhautfledermaus, Gefährdungsstufe „Stark gefährdet“ bis „Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt“
  • Großer Abendsegler, Gefährdungsstufe „Gefährdet“
  • Mückenfledermaus, Gefährdungsstufe Kaum erforscht, Status ist vergleichbar mit dem Gefährdungsstatus der Zwergfledermaus „Daten defizitär, unzureichend“ bis „Gefährdet“
  • Bechsteinfledermaus, Gefährdungsstufe wie o. g. „Stark gefährdet“ bis „Gefährdet“.

Dies bedeutet laut Zusammenfassung aus öffentlich zugänglichen Unterlagen wie z. B. die „ROTE LISTE“: Das Überleben dieser Art ist durch geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen unbedingt zu sichern bzw. zu stabilisieren. Gleichwohl sollten durch Schutz- und Hilfsmaßnahmen weitere Rückgänge verhindert werden.

Dies belegt, dass der Bereich des Lohberges ein geeigneter Lebensraum für Fledermäuse darstellt, der würdig ist, auch für die Zukunft bewahrt zu werden, damit der Fortbestand der verschiedenen Fledermausarten ermöglicht wird. Daher setzen die Freunde Lohberg mit dem privaten Fledermausschutzgebiet ein Zeichen für mehr Sensibilität, größere Aufmerksamkeit, höheren Schutz für den Lebensraum der Fledermäuse. Durch diese Schutzmaßnahmen wollen sie mit dem neuen privaten Fledermausschutzgebiet aktiven Fledermausschutz betreiben.

Beispiele für Maßnahmen sind:

  • weitere Sommer- und Winterquartiere durch das Installieren von zusätzlichen Fledermauskästen zu schaffen
  • das private Schutzgebiet auszuschildern, was die Sensibilität des Fledermausschutzes erhöht
  • die Fledermausbeobachtung fortzusetzen und
  • die Weiterentwicklung einer fledermausfreundlichen Pflanzenwelt zu betreiben.

Übergeordnetes Ziel ist es, das die „intakte Biosphäre“ weiterhin bewahrt und verbessert wird im Bereich Lohberg bzw. in der Ortslage Winden.FM1

Die Schilder, die sukzessive aufgebaut werden, und damit die Einrichtung des privaten Fledermausschutzgebietes unterstützen die Bemühungen – die Fledermäuse zu schützen, wie es aufgrund der „ROTEN LISTE“ geschuldet ist, wie das Bundesnaturschutzgesetz ausführt oder wie das Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (EUROBATS), sowie des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) zum Schutz der Fledermäuse einfordert.

Beim EUROBATS Abkommen werden nicht nur die Behausungen, sondern auch die Freßplätze – der Lebensraum – geschützt. Dort ist ausgeführt, dass nicht nur die Zerstörung der Behausung und der Freßplätze verboten, sondern bereits die Beeinträchtigung untersagt ist.

Werden noch ergänzende Auskünfte gewünscht, ist Herr Jochen Strankmann als Ansprechpartner zum Thema privates Fledermausschutzgebiet der Freunde Lohberg unter seiner E-Mail Adresse: Jochen-Strankmann@t-online.de erreichbar.

V. i. S. d. P. J. Strankmann
Dieser Artikel wurde auf Anfrage von Herrn J. Strankmann veröffentlicht.