In letzter Zeit kam es in der Triftstraße in Winden an den Einmündungsbereichen Neuer Weg, Auf dem Acker und Vor dem Wald vermehrt zu brenzligen Verkehrssituationen. Die Ortsgemeinde Winden weist aus diesem Grunde darauf hin, dass für die Triftstraße die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gilt. Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung gebeten.

Mitteilungsblatt Nr.36 –07.09.2016