Bis 15.12.2017 bitte ich den Brennholzbedarf für 2018 bei mir anzumelden.

a) Buche-Brennholz kurz (1 m lang‚ über wiegend gespalten, am befestigten Weg aufgesetzt): 51 ‚-€ je Raummeter

b) Brennholz lang (Laubhartholz, über wiegend Buche, 2-6 m lang, nicht gespalten, am festen Weg gelagert): 34,-€ je Raummeter Abgabe in Mengen von ca. 5‚ 10, 15 oder 20 Raummetern. Die Liefermengen können von den bestellten Mengen geringfügig abweichen.

c) Eiche- und Buche-Schlagabraum steht nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Der jeweilige Preis schwankt je nach Holzart, Qualität und Geländeverhältnissen zwischen 1,- und 15,- € / rm. Alle Preise zzgl. 5,5 % Mehrwertsteuer.

Das Holz wird, abhängig vom Witterungsverlauf, bis Mai 2018 bereitgestellt. Die Weiterbearbeitung des Holzes mit der Motorsäge ist im Gemeindewald nur statthaft durch Personen, die die vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen (Schutzhelm mit Visier und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Handschuhe) und die notwendige Sachkunde nachweisen können (z.B .Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahmen an einem anerkannten Motorsägenkurs nach GUV -I 8624). Eine Kopie dieser Bescheinigung ist mit der Holzbestellung dem Ortsbürgermeister auszuhändigen. Bei Unfällen haftet die Ortsgemeinde nicht. Bei der Aufarbeitung von Schlagabraum ist zu beachten, dass die Befahrung von Waldflächen verboten ist. Ein erforderlicher Holztransport darf ausschließlich auf hier für bestimmten Wegen und Rückegassen erfolgen. Das Abdecken des Brennholzes mit Kunststofffolie im Wald ist nur nach Absprache mit dem Leiter des Forstreviers Winden (0152-28851812) gestattet. Nicht genehmigte Abdeckungen werden zu Lasten des Verursachers entfernt.

Ortsgemeinde Winden Gebhard Linscheid, Ortsbürgermeister

Nr. 48 – 29.11.2017