Am Dienstag, den 10. Dezember 2019,um 18:00 Uhr findet im Dorfcafé in Winden eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Winden statt.
Tagesordnung:
1. Rechenschaftsbericht über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung 2018; Entlastung des Vorstandes
2. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung 2019
3. Neuwahl desJagdvorstandes zum 01.04.2020
4. Neufassung der Vereinbarung über die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Winden auf die Ortsgemeinde Winden
5. Verschiedenes Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die Eigentümer von bejagbaren Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Winden sind. Bejagbare Grundstücke sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut nocheingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personengehören ,kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einer derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
56379 Winden, 11.11.2019 Jagdgenossenschaft Winden
Bernd Schendel, Jagdvorsteher

Nr. 47 – 21.11.2019