14.02.2011 – Der Tag an dem ganz Winden bebte:

Ein kräftiges Erdbeben erschütterte am 14.02.2011 gegen Mittag um 13:43 Uhr Winden. Nach Informationen des Erdbebendienstes Südwest erreichte das Beben eine Stärke von 4,5 auf der Richterskala. Das Epizentrum lag nur wenig außerhalb von Winden, nordöstlich von Nassau an der Lahn, und war in einem Radius von etwa 75 Kilometern spürbar. Wenige Minuten später, gegen 13.50 Uhr, kam es dann zu einem Nachbeben mit einer Stärke von 3,0, dessen Epizentrum direkt unter Winden lag.

erdbeben_2011
Quelle:
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Kartengrundlage:
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
 

Offenbar war der Untergrund südlich und nördlich von Nassau bereits seit Sonntag Abend und auch noch bis zum späten Montag Nachmittag unruhig. Schon am Sonntag war gegen 20.19 Uhr südlich von Nassau im Bereich zwischen Bergnassau und der Gemeinde Oberwies ein leichtes Beben der Stärke 1,4 gemessen worden. Nach den deutlich spürbaren Beben bei Winden kam es am Montag Nachmittag um 14.38 Uhr und um 18:23 Uhr zunächst bei Hömberg zu zwei Erdstößen der Stärken 2,3 und 3,2 sowie gegen 18:30 Uhr bei Horhausen zu einem Beben der Stärke 2,1. Dies ergibt eine Linie, die annähernd von Südwesten nach Nordosten verläuft.

Da ist einem doch ganz schön mulmig zu Mute, wenn auf einmal alles im Haus an zu wackeln und zu rütteln beginnt. Ich habe mich nur noch am Küchenblock festgehalten und gehofft das es gleich vorbei ist, so die Aussage meiner Mutter die ebenfalls, wie viele andere Windener betroffen war. Gott sei dank war der Spuk dann auch nach wenigen Sekunden wieder vorbei und hinterließ keinerlei sichtbare Schäden. Ein derart heftiges Beben war bis heute in Winden nicht bekannt. Klar, das es in all den Jahren schon mal kurze leicht spürbare Beben in der Region gegeben hat, aber noch keins das so intensiv war. Zumal man Winden nie als aktives Erbebengebiet gesehen hat. Die Eifel …. ja, aber doch nicht unsere Gegend. Da wurden sogar Vermutungen angestellt, es könne vielleicht mit den gerade stattfindenden Erdwärmebohrungen am Götzentalerweg zusammenhängen.

 

Erde bebte 27-mal

Geologie Zahl der Nachbeben normal

Winden/Mainz. Ein Erdbeben mit der Stärke 4,4 auf der Richterskala sorgte am 14. Februar bundesweit für Schlagzeilen. Das Epizentrum lag rund 12 Kilometer unter der in der Verbandsgemeinde Nassau gelegenen Ortsgemeinde Winden. Leichte Erdstöße waren bereits am Abend des 13. Februar gemessen worden. Wie das Landesamt für Geologie jetzt mitteilt, hat die Erde im Raum Winden seitdem insgesamt 27 Mal gebebt. Allerdings waren nur wenige dieser Nachbeben so stark, dass sie für die Menschen in der Region spürbar waren. Schäden wurden keine registriert.

Quelle: Rhein-Zeitung Ausgabe: Rhein-Lahn Bad Ems vom 16.03.2011 Seite 17

 

Zahl der Nachbeben im normalen Bereich

Geologie Rund um Winden wurden seit dem 13. Februar 27 Erschütterungen gemessen

Winden/Mainz. Genau 27 Mal hat die Erde in Winden seit dem 13. Februar gebebt. Nach Aufzeichnungen des Landesamtes für Geologie gab es die jüngsten Erschütterungen am 9. März und damit rund dreieinhalb Wochen nach dem heftigsten Beben mit der Stärke 4,4 auf der Richterskala, das am 14. Februar bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Jedes Mal lag das Epizentrum rund 12 Kilometer unter der Ortsgemeinde Winden, wobei die Aufzeichnungen im Bereich des Dreiecks Hömberg, Hübingen und Weinähr schwanken.

Dr. Friedrich Häfner, Leitender Geologiedirektor der Mainzer Institution, weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit Erdbeben generell eine ganze Reihe von Nachbeben auftrete.

In Japan beispielsweise habe es bislang mehr als 50 Nachbeben gegeben. Dennoch seien die Nachbeben in der Region Nassau „relativ zahlreich“, aber durchaus im Bereich des normalen Spektrums. Bereits am Abend des 13. Februar hatte die Erde leicht gebebt. Am frühen Nachmittag des Folgetages ließ der heftigste Erdstoß die Menschen im Kreis die Luft anhalten. Nur wenige der 25 Nachbeben waren für die Menschen in der Region spürbar. crz

Quelle: Rhein-Zeitung Ausgabe: Rhein-Lahn Bad Ems vom 16.03.2011 Seite 20

 

Windener Demonstrieren

“Wiederkehrende Beiträge empören viele Windener”

Mit selbst gemalten Plakaten machten viele Windener Bürger am 12.04.2010 um 19.30 Uhr im Pfarrrheim ihrem Ärger über die Straßenausbau-Beitragssatzung Luft. Die vom Gemeinderat Winden beschlossene Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau stößt im Ort auf breiten Widerstand. 180 Bürger haben einen Einwohnerantrag unterzeichnet, in dem sie den Gemeinderat auffordern, dass als ungerecht und unsozial empfundene Beitragssystem zurückzunehmen. Am gestrigen Montagabend wurde die Unterschriftenliste von Eugen Schwaderlapp, früher selbst Ortsbürgermeister und Beigeordneter des Dorfes, dem Gemeinderat und dem ebenfalls anwesenden Verbandsbürgermeister Udo Rau überreicht. Rund 80 Bürger waren ins Pfarrheim gekommen, um ihre Solidarität zu bekunden.

→ Fotos der Demonstration

 

“Wir sind nicht die dummen Melkkühe”

Meinungen, Ansichten und Begründungen zum Widerspruchsverfahren „Ausbaubeitragssatzung“ der Ortsgemeinde Winden

– Die Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Winden verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

– Die Grundstückseigentümer wurden vor Erlass der Satzung nicht ausreichend beteiligt.

– Die Dorfgemeinschaft zerfällt in verschiedene Lager (z.B. „Zahler“ und „Nichtzahler“. Der Dorffrieden ist erheblich gestört.

– Wir sollen für die Triftstraße bezahlen, wurden aber vorher in die Planung nicht einbezogen.

– Es ist unklar und strittig wo die Triftstraße ausgebaute Straße ist und wo der Wirtschaftsweg beginnt.

– Das Straßenausbaukonzept der Gemeinde Winden wurde noch nie mit den Bürgern besprochen und es ist unklar welche Straße als nächste erneuert wird.

– Ich vermisse die im Gemeinderat einmal besprochene Klarstellungssatzung.

– Der Gemeindeanteil von 33% und der Zuschlag für die Vollgeschosse wurde willkürlich festgesetzt und bedarf der Erklärung und Erläuterung.

– Alles wird teurer. Durch die wiederkehrenden Beiträge fühle ich mich als Bürger auf dem Weg der Entmündigung. Ich soll nur noch zahlen.

– Die geschonten Grundstückseigentümer (ca. 50) haben erhebliche Vermögensvorteile obwohl sie die Triftstraße genauso nutzen wie wir.

– Es findet mit dieser Satzung eine Entwertung der Grundstücke und der darauf befindlichen (Miet) Wohnungen statt.

– Ich soll für die Triftstraße bezahlen, damit die nicht zahlenden Anlieger „Vor dem Wald“ in ihre Straße einfahren können. Diese werden in diesem Fall viel zu stark bevorzugt und der Ortsbürgermeister der dort wohnt darf munter mitbestimmen.

– Durch wiederkehrende Beiträge wird der „Lebensraum Dorf“ immer unattraktiver, da „Stadtmentalität“ eintritt, d. h. Eigeninitiativen und Eigenleistungen ade, der Bürger zahlt ja.

– Ich wurde in dieser Angelegenheit nicht ausreichend informiert und weiß z. B. nicht wie lange die 0,37 Euro gelten. Es kommt später bestimmt zu Erhöhungen da die Gemeinde nicht so viel Geld haben kann, bzw. noch nie hatte.

– Der Anteil der „Nichtzahler“ ist viel zu hoch und sprengt die Solidargemeinschaft.

– Wer kontrolliert, dass meine Beitragszahlungen nicht für andere Zwecke ausgegeben werden.

– Wenn wir vor der Kommunalwahl gewusst hätten, was der neue Gemeinderat und der Bürgermeister da, ohne jede Vorinformation und Beteiligung der Bürger beschließen, hätten wir sie nicht gewählt.

– Der Bescheid, die Satzung , der Ausbau der Triftstraße und die Widmung der Ortsstraßen enthält viele Ungereimtheiten und ist an vielen Stellen höchst ungerecht.

– Ich darf dann in Zukunft nur noch zahlen und Bürgermeister und Gemeinderat beschließen, wo, wann und wie Straßen ausgebaut werden; denn bei der Triftstraße wurde ich auch nicht gefragt und beteiligt.

– Die Satzung, auf der dieser Beitragsbescheid beruht, ist ohne ausreichende Beteiligung der Bürger verabschiedet worden und enthält viele Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten.

– Bisher kam ich als „Wochenendler“ gerne nach Winden; dass ich jetzt aber genauso viel bezahlen soll wie ein „Dauerbewohner“ finde ich ungerecht und es sollte für die „Wochenendler“ Sonderbeiträge geben, oder man sollte sie als Sondergebiete (was sie nach dem Gesetz ja auch sind) abkoppeln.

– Viele Wochenendgrundstücke sind relativ groß (Erholungsfunktion) und haben nur ein Vollgeschoss. Deshalb verstößt die Satzung gegen das Gleichbehandlungsprinzip.

– Als Grundeigentümer der Hauptstraße (wir sind die größte Gruppe) werden wir nach der neuen Satzung wesentlich schlechter gestellt als nach der alten Satzung.

– Welche Straßen gehören nun zum Ortsbering und welche nicht. Das ist mir völlig unklar.

– Was ist die offizielle Zufahrt zu den Wochenendgebieten, sind das Dorfstraßen oder Wirtschaftswege?

– Sind die Wochenendgebiete jetzt eingemeindet, oder was?

– Wenn man in einer Sache Vorreiter sein will, muss man die Bürger mitbestimmen und sie mitgestalten lassen. Das ist hier nicht geschehen und wurde von der Verwaltung und den beteiligten Gremien mangelhaft vorbereitet.

– Eine Anzahl von Bürgern hat im „mittleren Bereich der Triftstraße“ 90% Erschließungskosten bezahlt (1978). Die Anlieger „Vor dem Wald“ sollen nichts für die Triftstraße bezahlen. Das ist in hohem Maße ungerecht, denn während und durch ihre Bautätigkeit wurde die Triftstraße so stark mit schweren Fahrzeugen belastet und besonders im unteren und oberen Bereich beschädigt.

-Bisher wurden die Anlieger in den Bebauungsplänen immer auch für die Planstraßen in diesen Plänen voll zahlungspflichtig. Warum ist das im Bebauungsplan „Vor dem Wald“ nicht so? Nur weil dort der Bürgermeister wohnt?

-Als ältere Einwohnerin der Hauptstraße zahle ich bis an mein Lebensende ohne, dass jemals die Hauptstraße erneuert wird. Ist das gerecht und sozial?

Quelle: Eugen Schwaderlapp

Einwohnerantrag gemäß § 17 GemO

Einwohner von Winden 56379 Winden 06. April 2010 An die Ortsgemeinde Winden z. H. Ortsbürgermeister Linscheid und an die VG-Verwaltung Rathaus 56377 Nassau Einwohnerantrag gemäß § 17 GemO Die als Anlage beigehefteten Einwohner und Bürger von Winden beantragen, dass der Ortsgemeinderat über die folgenden Angelegenheiten erneut eingehend berät und entscheidet:

1.) Die Aufhebung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Winden vom 26.112009 veröffentlicht im Mitteilungsblatt „Nassauer Land“ Nr. 50/2009.

2.) Damit verbunden den Ausbau der „Triftstraße“ erneut zu beraten und in anderer Form und Reihenfolge die Erschließung und den Ausbau vorzunehmen.

3.) Den Gemeinderatsbeschluss über die Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen (Ortsstraßen) als Gemeindestraßen nach § 36 LStrG vom 3. März 2010, veröffentlicht im Mitteilungsblatt „Nassauer Land“ Nr. 10/2010, aufzuheben.

Die folgenden drei Personen sind berechtigt den Einwohnerantrag zu vertreten und sind vor der entsprechenden Ratssitzung zu hören:

1.) Frau Hiltrud Rommersbach Neuer Weg 14 56379 Winden

2.) Frau Ursula Sawatzki Am Forst 28 56379 Winden

3. Herr Eugen Schwaderlapp Auf dem Acker 7 56379 Winden

Wir schlagen vor, dass vor der entsprechenden Ratssitzung ein „Beratungsnachmittag“ oder „-abend“ stattfindet, bei dem alle Planungen, Satzungen, Bebauungspläne und Abrechnungen von der Verwaltung offen gelegt werden und daraufhin weitere Begründungen vor der entsprechenden Ratssitzung vorgebracht werden dürfen.

Begründungen

Zu 1.)

Die Satzung verstößt nach Meinung der unterzeichnenden Einwohner gegen das Gleichbehandlungsprinzip und das Solidaritätsprinzip und ist damit ungerecht und unsozial. Auch wurden die Bürger vor Beschluss der Satzung nicht ausreichend über die Tragweite der Satzung informiert (auswärtige Beitragszahler überhaupt nicht) und konnten somit im Vorfeld auch keine Anregungen und Bedenken formulieren und vorbringen. Erst am 08. März 2010 wurden die Bürger über die neue Satzung informiert. Seit dieser Zeit ist der „Dorffriede“ erheblich gestört und es entstanden zwei Lager, „Zahler“ und „Geschonte“. Die Einwohner fühlen sich, was den Straßenausbau betrifft, entmündigt, frustriert und haben das Gefühl „wir sollen nur noch zahlen“. Nach der alten Satzung waren hier viel leichter Abstufungen zwischen Gemeinde- und Anliegeranteil möglich. Oder es wurden – teils nach Widersprüchen – Ausbaukosten heraus gerechnet. Die Grundeigentümer der „Hauptstraße“ (größte Anliegergruppe) steht wesentlich ungünstiger da.

 

§ 5 der Satzung – Gemeindeanteil – ist willkürlich festgesetzt und entspricht nicht der tatsächlichen Nutzung der Ortsstraßen. Einzelne Straßen sind fast reine Anlieger- straßen, während andere Straßen einen hohen Anteil an „Fremdverkehr“ aufweisen. Es wäre ein Gebot der Stunde, kleinere Ortsgemeinden im ländlichen Raum mit alternder Bevölkerung und stagnierenden Einwohnerzahlen einigermaßen attraktiv zu erhalten. Dies geschieht nur durch eine sparsame und auf das notwendige aus- gerichtete Planung von Verkehrsmaßnahmen. Diese Pflicht und Weitsicht wird in Winden, wie die großzügige Widmung und Ausbauplanung von Ortsstraßen zeigt, nicht wahrgenommen oder erkannt. Dies aber wäre der Weg zu geringeren wieder- kehrenden Beiträgen für alle Grundstückseigentümer und eine zukunftsfähige Gemeindepolitik. Man muss sich auch fragen, woher die Gemeinde das viele Geld für ihren Gemeinde- anteil an den geplanten Maßnahmen hat. Wenn das Geld dann da ist, wäre es da nicht sinnvoller zunächst einmal die vielen Frostschäden nach diesem strengen Winter zu beheben? Auch ist unklar, inwieweit Straßen und Wege in den Wochenendgebieten (Sonder- gebiete)Verkehrsanlagen im Ortsbering gleichzustellen sind.

 

§ 6 der Satzung – Beitragsmaßstab – geht davon aus, dass für jedes Grundstück zwei Vollgeschosse und damit einheitlich 30 v. H. als Zuschlag erhoben wird. Das ist ungerecht, da die Bebauungspläne an verschiedenen Stellen nur ein Vollgeschoss zulassen.

 

§ 11 der Satzung – übergangsregelung – folgt nicht den Prinzipien einer Solidar- gemeinschaft und damit einer gleichmäßigen Beitragsbelastung aller Grundeigentümer. Die beitragszahlenden Grundeigentümer werden dadurch erheblich höher belastet als die über 50 „geschonten“ Grundeigentümer. Das sollte in einem Dorf wie Winden unakzeptabel und nach dem Solidaritätsprinzip unzulässig sein. Zudem ist die wirtschaftliche Situation zahlender Eigentümer älterer Häuser im Ortskern oder an der Hauptstraße vielfach angespannter als in den so genannten Neubaugebieten. Jeder Häuslebauer im Neubaugebiet hat in seinem Finanzierungsplan die Erschließungs- kosten eingerechnet und weiß was auf ihn zukommt. Wir vermissen in der Satzung eine Härteklausel. Die Mustersatzung des Gem. und Städtebundes sieht so etwas vor. Auch andere Gemeinden die mit so einer Satzung arbeiten, haben so eine Härteklausel. Die Kath. Kirchengemeinde aber z. B. wird mit ihrem großen Grundstück (grüne Lunge von Winden) im Ortskern mittelfristig in den Ruin getrieben. Umgekehrt sammelt man bei Besichtigungen von Kommissionen mit genau diesem Grundstück wertvolle Pluspunkte und erfreut sich an der, für die Ortsgemeinde kostenlosen, gepflegten Parkanlage mit Garten. Es ist an dieser Stelle unverständlich, wie Mitglieder des Verwaltungsrates von St. Willibrord Winden, für diese Satzung stimmen konnten. Auch ist es unverständlich, warum „Wochenendler“, die vielleicht einmal im Jahr kommen, nicht mit niedrigeren Beiträgen belastet werden können. Es findet eine eklatante Ungleichbehandlung statt.

Zu 2.)

Die Satzung verletzt rechtswidrig das Gleichbehandlungsprinzip und beseitigt rigoros eine jahrzehntelang geübte Praxis in Winden. Dies wird besonders im Bereich der Baugebiete längs der Triftstraße deutlich. Die Entwicklung der Bebauung im Bereich der Triftstraße ist in drei Abschnitten erfolgt. Erster Abschnitt: Unteres Teilstück von der „Hauptstraße“ bis „Am alten Wasserhaus“ Der Ausbau und die Sanierung dieses Teilstücks der Triftstraße wurde in den 60er Jahren weitgehend von den Anliegern der Straßen „Neuer Weg“ und „Am alten Wasserhaus“ getragen. Damals noch 60 % Anliegerkosten. Er beinhaltete auch den Abriss verschiedener Häuser in Eigenleistung. Zweiter Abschnitt: Mittleres Teilstück von „Am alten Wasserhaus“ bis zu den Straßen- einmündungen „Auf dem Acker“ und „Im Löh“. Diese bis dahin freien Flächen im Außenbereich wurden nach dem Bebauungsplan „Acker I / Im Löh“ Ende der 70er / Anfang der 80er Jahre erschlossen und ausgebaut. Der Abschnitt der Triftstraße wurde mit Erschließungsbeiträgen von 90 % nach dem BBauG durch die Anlieger – teilweise nach Widerspruch – bezahlt. Der weitere obere Teil der „Triftstraße“ war und blieb Wirtschaftsweg. In diesem Teilstück sind die Bordsteine und Gehwege in einem guten Zustand und bedürfen nach unserer Einschätzung keiner Erneuerung. Hier wurden von Seiten der Ortsgemeinde auch noch nie Reparaturmaßnahmen vorgenommen. Die Stützmauer gegenüber dem alten Wasserhaus ist seit Jahrzehnten schief. Will sich hier die Orts- gemeinde aus ihrer Verantwortung stehlen? Dritter Abschnitt: Oberes Teilstück von der Einmündung der Straßen „Im Löh“ und „Auf dem Acker“ bis zur Einmündung des Wochenendgebietsweges „Am Lohberg“. Dieses Stück ist Teil des Bebauungsplanes „Vor dem Wald“ (Neubaugebiet). 1998 wurden diese Grundstücke, die bisher im Außenbereich lagen, durch eine Baustraße erschlossen und bebaut. Nach dem Gleichbehandlungsprinzip und der jahrzehntelang geübten Praxis hätten diese Anlieger nun zu den Erschließungsbeiträgen für die obere „Triftstraße“ nach dem BBauG herangezogen werden müssen. Dieser obere Teil der „Triftstraße“ war noch nie voll ausgebaut und ist derzeit mit durch Baufahrzeuge beschädigt und in einem schlechten Zustand. Nach jedem stärkeren Regen werden Sand, Steine und Geröll auf die darunter liegenden Straßenflächen geschwemmt und müssen entfernt werden. Der Ortsgemeinderat blieb aber seit 1998 im Hinblick auf Erschließungsbeiträge, außer einer Abschlagszahlung für Wasser/Kanal und Baustraße, untätig. Schließlich beschloss nun der Ortsgemeinderat die o. g. Satzung, so dass jetzt ein Großteil der Grundbesitzer von Winden, nach langer Untätigkeit der Gemeinde, den oberen Teil des „Ausbaues“ der „Triftstraße“ tragen soll. Es ist auch unklar, ob die „Triftstraße“ jetzt oder später (wenn sich die Gemüter beruhigt haben) als „Ortsstraße“ bis zur K 4 weitergeführt werden soll. Natürlich bleibt so das Baugebiet „Vor dem Wald“ von Erschließungs- beiträgen für das obere Teilstück der „Triftstraße“ verschont, obwohl es ohne dieses Teilstück gar nicht zu erreichen wäre. Nein, das Baugebiet „Vor dem Wald wird sogar von wiederkehrenden Beiträgen nach der Satzung für zunächst unbestimmte Zeit frei- gestellt. Das widerspricht jedem Rechtsgefühl und verstößt ganz konkret gegen das Gleichbehandlungsprinzip. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Ortsgemeinderat in einem vergleichbaren Fall, beim Ausbau des „Götzentaler Weges“ die dortigen Anlieger für einen Wirtschaftsweg in ähnlichem Zustand (vor dem Ausbau) und gleicher Sachlage mit 90 % Erschließungsbeiträgen nach BBauG herangezogen hat. Dieser Vorgang liegt etwa zwei Jahre zurück. Bisher wurden in der Ortsgemeinde Winden die „Planstraßen“ eines Bebauungsplanes immer zu einer Abrechnungseinheit zusammengezogen und mit 90 % Erschließungs- beiträgen belegt. Warum wird ausgerechnet im Neubaugebiet „Vor dem Wald“ nicht so verfahren? Liegt es vielleicht daran, dass der Ortsbürgermeister hier zwei Bauplätze (auf einem wohnt er) besitzt und auch im geschonten Baugebiet „In der Heck“ ein bebautes Grundstück besitzt. Er hat somit einen erheblichen unmittelbaren Vermögens- vorteil. Er hätte deshalb, nach Einschätzung der Unterzeichner, nach § 22 GemO wegen eines individuellen Sonderinteresses an der Willensbildung und dem Beschluss der Satzung nicht mitwirken dürfen .Es ist deshalb dringend von den vorgesetzten Behörden zu prüfen, ob Ausschließungsgründe vorlagen. Wir fordern daher den Ortsgemeinderat auf, die Satzung aufzuheben. Es wäre der sauberste Weg für einen Neubeginn. Wir beantragen, im oberen Teil der „Triftstraße“ genau so zu verfahren wie im unteren und mittleren Abschnitt der Straße. Diese Maßnahme sollte als erstes durchgeführt werden, da hier die „Triftstraße“ im schlechtesten Zustand ist. Erst nach einer „Ruhefrist“ von ca. 5 – 10 Jahren sollte erneut über eine o. g. Satzung nachgedacht werden, die alle Grundbesitzer, in allerdings gerechterer Weise, einschließt und die von Anfang an den Bürger mitbeteiligt an der Willensbildung. Die ganze Sache muss klarer, transparenter und rechtssicherer werden. Nur so kann das Vertrauen wieder hergestellt werden. In diesem Zusammenhang erscheint uns auch der Hinweis wichtig, dass die Kosten- berechnungen auf der geschilderten Grundlage nicht mehr zutreffen und hinfällig sind. Auch muss dem Beitragszahler klar gesagt werden, dass das Steuerungs- instrument für die Höhe des wiederkehrenden Beitrages immer die getätigte Investition ist Die angepeilten 37 Cent pro Quadratmeter im ersten Jahr dürften eine Art „Lock- angebot“ sein, denn in den Jahren des Straßenausbaus werden die Beiträge höher sein, da sie an die Investitionen gekoppelt sind.

Zu 3.)

In TOP 4 der Ortsgemeinderatssitzung vom 18. 02. 2010 werden nach § 36 LStrG Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet, die noch gar keine Straßen nach dem Gesetz sind. Besonders der obere Teil der „Triftstraße“ ist immer noch Wirtschafts- weg. Die Widmung der Straße „Am Forst“ ist sehr problematisch und die Anlieger haben vielfach Widerspruch eingelegt. Es ist zweifelhaft und unklar ob zur Straße „Am Lohberg“ alle Straßenteile in diesem Wochenendgebiet dazugehören, einschl. der „Verlängerung der Triftstraße“. Ist in Zukunft die Triftstraße von der Einmündung an der Hauptstraße bis zur Einmündung in die K 4 (hinter dem neuen Hochbehälter) eine Ortsstraße? Steht das Ortsschild oben an der „Triftstraße“ gegenüber dem neuen Hochbehälter an der richtigen Stelle? Beginnt dort tatsächlich die geschlossene Ortslage? Wir wissen auch nicht, ob die Kreisverwaltung bzw. zuständige Straßenbaubehörde den „neuen“ Straßen zugestimmt hat, die in die K 4 und K 5 eingeführt werden. In diesem Zusammenhang wäre eine rechtssichere Auskunft über die Zuwege zu den beiden Wochenendgebieten wichtig. Welches sind die offiziellen Zuwege? Handelt es sich bei diesen Zuwegen um Ortsstraßen? Wird z. B. so der Weg vom Spielplatz zum Sportplatz und weiter zum Wochenend- gebiet „Am Forst“ zu einer Gemeindestraße? Wird der „Götzentaler Weg“ einer Tages auch einfach (wie die Triftstraße) am Wald entlang verlängert und zählt dann als Ortsstraße? Wir behalten uns ausdrücklich vor Erkenntnisse und Begründungen die sich aus der Einsichtnahme in Akten und durch Fachgespräche ergeben, noch vor der entsprechenden Ratssitzung nachreichen zu dürfen. Für die Bürger wäre es gut vorab zu erfahren, ob und wann mit Beitragsbescheiden zu rechen ist.

Die Sprecherinnen und der Sprecher des Einwohnerantrages: Hiltrud Rommersbach Eugen Schwaderlapp Ursula Sawatzki Als Anlage die Unterschriften der Einwohner von Winden.

Quelle: Eugen Schwaderlapp

Antrag der Bürger ist unzulässig

Formeller Fehler bei Unterschriftensammlung – Aktion wird wiederholt Der Protest gegen eine neue Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Straßenausbau spaltet die Windener Bürger. Trotz einer beeindruckenden Unterschriftenzahl scheitert der Antrag jedoch zunächst an einer Formalie.

 

Windener müssen erneut unterschreiben

Der Einwohnerantrag, mit dem 180 Windener Bürger gegen den wiederkehrenden Beitrag für Straßenausbau in ihrer Ortsgemeinde protestieren, muss wegen eines Formfehlers wiederholt werden. Dies sagte Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid der Rhein-Lahn-Zeitung. Verbandsbürgermeister Udo Rau (CDU) hatte bereits am Montagabend bei übergabe der Unterschriftenliste im Windener Pfarrheim auf einen Formfehler hingewiesen: Demnach hätte auf jeder Unterschriftenliste der vollständige Antrag enthalten sein müssen; tatsächlich wurden der Antrag und die Unterschriften voneinander getrennt abgegeben. “Ein Außenstehender kann so nicht erkennen, worauf sich diese Unterschriften beziehen”, erläuterte Rau. Noch am selben Abend hatten anwesende Bürger erklärt, dass sie erneut Unterschriften sammeln wollen, sollte der Antrag formal ungültig sein. Eugen Schwaderlapp, neben Ursula Sawatzki und Hiltrud Rommersbach einer der Initiatoren des Einwohnerantrags, kündigte an, die Unterschriften erneut zu sammeln.

 

Einwohnerantrag weitgehend gescheitert

Der Anfang Mai eingereichte Einwohnerantrag gegen die Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge in Winden ist in großen Teilen gescheitert. Der Gemeinderat hat es am Montagabend einstimmig abgelehnt, die im Dorf umstrittene Beitragssatzung vom November 2009 zurückzunehmen. Eine Änderung beschloss der Gemeinderat lediglich beim Ausbau der oberen Triftstraße: Der Abschnitt zwischen den Straßeneinmündungen “Im Löh” und “Auf dem Acker” bis zur Einmündung “Am Lohberg” wird aus dem Straßenausbauprogramm herausgenommen, weil es sich — anders als zunächst vermutet — nicht um einen Ausbau, sondern um eine Ersterschließung handelt.

 

→ Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge

 

Gerichtsbeschluss sorgt für Unsicherheit

Bürgerversammlung

Mehr als 100 Windener lassen sich über Konsequenzen für Ausbaubeiträge informieren

Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid hatte recht mit der Annahme, dass die meisten Gäste im gut besetzten Saal des Bürgerhauses nur wegen der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge zur Bürgerversammlung gekommen waren. „Ich bin nicht glücklich mit der Entscheidung des Koblenzer Verwaltungsgerichtes, das vor wenigen Tagen die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen für verfassungswidrig erklärt und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen hat“, sagte Linscheid. „Nach dieser Entscheidung ist die Unsicherheit noch größer als vorher.“ Eine Folge dieser Entscheidung sei, dass die Ortsgemeinde die wiederkehrenden Beiträge nur noch bis 2015 erheben kann, weil der höchstrichterliche Beschluss erst in fünf bis acht Jahren zu erwarten sei. Sollte dann noch kein Urteil vorliegen, könne die Gemeinde keine weiteren Straßenbaumaßnahmen ausführen.

„Wir haben erlebt, dass die zuständige Kammer einen Beschluss gefasst und ein Verfahren an das Bundesverfassungsgericht abgegeben hat. Damit ist aber nichts über die Verfassungswidrigkeit gesagt“, sagte Udo Rau, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nassau. Das Verfahren habe ihn überrascht, weil es seit 1986 das Instrument der wiederkehrenden Beiträge im Land gebe und just diese Kammer in Hunderten von Verfahren anders geurteilt habe. „Warum sie jetzt zu einem anderen Urteil kommt, könnte damit zusammenhängen, dass der Vorsitzende Richter sich kurz vor der Pensionierung ein richterliches Denkmal setzen wollte“, vermutete Rau. Für die Verwaltung habe das zunächst einmal keine Konsequenzen. „Wir müssen geltendes Recht so lange anwenden, bis dieses Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wird.“ Das heißt, alle Bescheide werden wie bisher weiter zugestellt. Damit nicht jeder Bürger Widerspruch gegen den Bescheid einlegen muss – nicht angefochtene Bescheide hätten Bestandskraft –, werden alle Bescheide seitens der Verwaltung mit Widerrufsvorbehalt erlassen. Was mit den Bescheiden aus dem laufenden Jahr passiert, sei zu klären, wenn ein Urteil gesprochen ist. Sollte sich tatsächlich die Verfassungswidrigkeit herausstellen, ist laut Rau auch die Landespolitik gefordert. Zudem sei denkbar, dass Bescheide aufgehoben und die Eigentümer der an den nicht ausgebauten Straßen liegenden Grundstücke ihr Geld zurückbekommen. Die Anlieger der ausgebauten Straßen müssten dann jedoch einen erheblich höheren Beitrag zahlen.

(Jürgen Heyden)

Quelle: Rhein-Zeitung Ausgabe: Rhein-Lahn Bad Ems vom 24.08.2011

 

Wenn alle im Ort für eine Straße zahlen müssen

Abgaben

Rheinland-Pfalz.
Ist es verfassungswidrig, wenn alle Grundstücksbesitzer im Ort für die Sanierung einer Straße aufkommen müssen? Ja, sagt das Koblenzer Verwaltungsgericht. Es will, dass nur die direkten Anlieger zahlen, und hat den strittigen Passus im rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Es soll Klarheit schaffen. Dies sorgt für Wirbel. Einige Bürger jubeln, andere grübeln. In Winden (Rhein-Lahn-Kreis) will die Verwaltung bereits Bescheide mit Widerrufsvorbehalt erlassen. Sie gelten also bis zur Karlsruher Entscheidung nur vorläufig. Angesichts der Verwirrung beantwortet unsere Zeitung wichtige Fragen rund um diese hoch komplizierte Materie. Wir befragten beim Gemeinde- und Städtebund den Fachmann und Anwalt Gerd Thielmann.

Woran entzündete sich der Streit?
Die 1500-Einwohner-Gemeinde Staudernheim (Kreis Bad Kreuznach) hatte die Bahnhofsstraße für 312 000 Euro saniert. 40 Prozent übernimmt die Gemeinde. Statt nur direkte Anlieger für die restlichen 60 Prozent zahlen zu lassen, legte sie die Kosten auf alle um: Kostenpunkt: 0,13 Euro pro Quadratmeter. Die Verbandsgemeinde Sobernheim schätzt, dass im Schnitt 200 Euro pro Anlieger fällig wurden. Dagegen wehrt sich ein Kläger vor Gericht.

Seit wann gibt es die Möglichkeit, Kosten für eine Straße auf alle Anlieger im Ort umzulegen?
Den sogenannten wiederkehrenden Beitrag, bei dem Bürger immer wieder für Reparaturen am gesamten Verkehrsnetz zahlen, gibt es bereits seit 1986. Der Grundsatz wurde im Kommunalabgabengesetz 1996 fortgeschrieben und 2006 nach einem Gerichtsurteil so abgeändert, dass auch ein ganzer Ort zum gemeinsamen Abrechnungsgebiet für die Straßensanierung erklärt werden kann.

Ist dies typisch Rheinland-Pfalz?
Rheinland-Pfalz hat das Modell zuerst entdeckt. Sachsen, Thüringen und das Saarland haben es kopiert. Hessen will nachziehen.

Wie verbreitet ist die Methode?
Sie wird laut Städte- und Gemeindebund beliebter. 35 bis 40 Prozent der Gemeinden haben sich für dieses Abrechnungsmodell entschieden. 1992 waren es 19,8 Prozent, 2003 noch 26,6 Prozent.

Gibt es nicht großen Ärger, wenn die Anlieger von Mainz-Finthen für einen Straßenausbau in Mainz-Weisenau blechen sollen?
Theoretisch kann auch Mainz das gesamte Stadtgebiet zu einem gemeinsamen Abrechnungsgebiet erklären. Aber in der Praxis bewahren die örtlichen Akteure „Augenmaß“, so der Gemeinde- und Städtebund: In der Regel teilen sie größere Stadt- und Gemeindeteile in getrennte Abrechnungsgebiete auf, um auf unterschiedliche Strukturen Rücksicht zu nehmen.

Warum wird diese Beitragsform im Land immer beliebter?
Für viele Bürger ist es leichter, je nach Grundstücksgröße in jedem Jahr etwa 100 oder 200 Euro aufzubringen, als auf einen Schlag gleich 10 000 Euro und mehr, erklärt Gerd Thielmann. Bei hohen Summen muss mancher einen Kredit aufnehmen. Weitere Erfahrung: Eine notwendige Sanierung wird nicht ständig vor sich hergeschoben. Das Verfahren wurde vom ADAC mit Blick auf Pirmasens als Paradebeispiel dafür gelobt, wie sich ein Investitionsstau auf holprigen Straßen schnell auflösen lässt.

Wo sind die Nachteile?
Jeder ist gewohnt, nur für die Straße vor der eigenen Haustür zu bezahlen: die einen in der Hafenstraße, die anderen in der Schlossallee. Wenn sich dies ändert, wächst der Anspruch, dass auch mehr für die „eigene“ Straße getan wird. Ein Knackpunkt ist auch: Wer an einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße wohnt, weiß, dass er in der Regel nur an Kosten für Bürgersteig und Beleuchtung, nicht aber – wie bei Gemeindestraßen – an der eigentlichen Straßensanierung beteiligt wird. Daher geht er davon aus, dass „seine“ Kosten überschaubar sind, und will nicht für das gesamte Verkehrsnetz im Ort zahlen. Welches Beitragssystem besser und gerechter ist, lässt sich auch für Thielmann nicht eindeutig sagen. Beide haben Vor- und Nachteile, der wiederkehrende Beitrag für alle Anlieger wie der einmalige Beitrag des direkten Anliegers. Thielmanns Erfahrung ist aber: Sind wiederkehrende Beiträge erst einmal eingeführt, gibt es weniger Klagen als gegen hohe einmalige Beiträge.

Welche Kosten werden überhaupt auf Anlieger umgelegt? Nach welchem Maßstab?
Für die laufende Unterhaltung wie zum Beispiel die Beseitigung von Schlaglöchern muss sich die Kommune selbst kümmern. Bei Sanierung oder Ausbau gilt: Je nach Bedeutung der Straße wächst bei einer Gemeindestraße auch der Anteil, den die Gemeinde übernehmen muss. Er schwankt zwischen 25 Prozent (überwiegend Anliegerverkehr) und 70 Prozent (überwiegend Durchgangsverkehr). Der Anliegeranteil wird nach Kriterien, die die Gemeinde in einer Satzung festlegt, umgelegt. Dazu gehören etwa Grundstücksgröße, Nutzbarkeit (Geschosse) oder auch Nutzungsart (privat oder gewerblich). Zahlen müssen nur Hausbesitzer, nicht aber die Mieter.

Wie wahrscheinlich ist es, dass das Bundesverfassungsgericht tatsächlich Teile des rheinland-pfälzischen Abgabengesetzes kippt?
Für den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz ist diese Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch. Schließlich, so heißt es in einem Rundschreiben, sei das Verwaltungsgericht Koblenz für seine Sonderwege bekannt. Thielmann betont, dass das System, Kostenlasten auf möglichst viele Schultern zu verteilen, unzählige Male von Gerichten bestätigt wurde. An rechtskräftigen Bescheiden ändert sich auch bei neuer Rechtslage nichts, wie Gerichte versichern.

Warum geht der Fall vom Verwaltungsgericht Koblenz direkt zum Bundesverfassungsgericht?
Weil das Gericht durch das Gesetz des Landes Bundesrecht verletzt sieht. Wann eine Entscheidung fällt, ist völlig offen.

(Redakteurin Ursula Samary)

Quelle: Rhein-Zeitung Ausgabe: Rhein-Lahn Bad Ems vom 25.08.2011