Am Montag, dem 27. November 2017, um 19.00 Uhr findet im Dorfcafé in Winden eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Winden statt.

Tagesordnung:

1.
Rechenschaftsbericht über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung 2016 und Entlastung des Jagdvorstandes

2.
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung 2017

3. Verschiedenes
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die Eigentümer von bejagbaren Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Winden sind. Bejagbare Grundstücke sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut noch eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einer derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

56379 Winden, 25.10.2017
Bernd Schendel
Jagdgenossenschaft Winden
Jagdvorsteher

Nr.45 – 08.11.2017