Am Sonntag dem 19. Januar 2020 fand die diesjährige Jahres- hauptversammlung des VfR 1916 Winden statt.
Der 1. Vorsitzende konnte 21 Vereinsmitglieder begrüßen und leitete nach der Totenehrung in die üblichen Jahresberichte durch Martin Moska, Franz-Josef Minor, Ramona Cron und Silke Richter über. Im Mittelpunkt seines Vorsitzendenvortrages stand die positive Entwicklung des Vereins in allen Abteilungen, insbesondere im Bereich des Fußballs. Die Positionierung in der Tabelle spräche für sich selbst. Zentraler Punkt 1 war der Hinweis auf die Notwendigkeit, den Sportplatz zeitnah zu sanieren. Dies gehe nicht ohne Förderung aus der Sportförderung und durch Eigenleistungen. Es fand vorab eine Erörterung bei der Kreisverwaltung statt. Die Sportplatzsanierung ist mit etwa 25.000 € zu veranschlagen. Hiervon könnte der Sportbund 8.750 € und der Kreis 6.260 € übernehmen, sodass 10.000 € vom Verein aufzubringen würden. Jedoch komme ein solcher Sanierungsaufwand regelmäßig in einigen Jahren wieder, weshalb überlegt werden kann, ob man nicht der Errichtung eines Rasenplatzes nähertreten möchte. Die Anlegung eines Rasenplatz kostet 75.000 €, wobei durch Sportbund 26.250 € und durch der Kreis 18.750 € übernommen werden könnten. Es verblieben beim Verein 30.000 €. Neben den Investitionskosten ist größtes Problem die notwendige Bereitstellung der Wasserversorgung. Hierzu gab es bereits Überlegungen und Gespräche, indem bei der Gemeinde nachgefragt wurde, ob das Überlaufwasser aus der Zisterne Ecke Schulstraße über die alsbald offene Mittelstraße bis zum Friedhofsaufgang und von dort in Eigenleistung zum Sportgelände geleitet werden darf. Bis auf die Grundinvestition und der Strom für eine Pumpe wäre das Wasser dann kostenlos. Über die Grünpflege müsste man sich dann später Gedanken machen. Die Verbandsgemeindewerke würden dies unterstützen und durch eine Messeinrichtung Gewähr dafür leisten, dass genügend Brandreserve in der Zisterne verbliebe. Über diesen Punkt wurde in der Folge ausführlich diskutiert. Während einerseits die Grundsatzfrage des „Warums“ und Beibehalt des Hartplatzes gestellt wird, wurde andererseits über ein gemeinsames Projekt mit der Gemeinde (Grillhütte) und ggf. mit einem weiteren sporttreibenden Verein (Tennisverein) nachgedacht. Deutlich wird auch hervorgehoben, dass für beide Lösungen (Hartplatz oder Rasenplatz) die Vorhaltung von Wasser notwendig sein wird. Bei allem sind auch die Folgekosten nicht unbeachtlich und deshalb wird tendenziell um die Zusammenfassung aller etwaigen Investitionskosten und auch der Folgekosten gebeten, damit in einer (außerordentlichen) Mitgliederversammlung eine Entscheidung getroffen werden kann. Frist für die Einreichung des Zuschussantrages ist der September 2020. Für die Investition könnte man eine Sponsorenanfrage starten und ggf. sogar mein überregionalen LEADER-Topf nachhören, ob die Maßnahme förderfähig wäre.

Zweiter zentraler Punkt waren die Mitgliedsbeiträge. Kassierer Martin Moska hatte hierzu eine Vorlage erarbeitet, die von diesem vorgestellt wurde. Er sprach die Notwendigkeit von Anpassungen an, da damit die Entscheidung zu Zuschussanträgen einhergeht. Die derzeitigen Beiträge liegen unterhalb der Schwellenwerte zur Förderung. Im Anschluss an eine Aussprache zu diesem Thema bittet der Vorsitzende um Überlegung bis zur bereits anvisierten außerordentlichen Mitgliederversammlung im Jahresverlauf. Hier soll dann abschließend entschieden werden.
Mathias Klein gab den Prüfungsbericht der Kassenprüfer ab. In der Folge wurden Kassieren und Vorstand einstimmig entlastet.

Nr. 07 – 13.02.2020