Richtigstellung eines Presseartikels in der Rhein-Lahn-Zeitung vom 03.04.2020
In der Rhein-Lahn-Zeitung (Ausgabe vom Freitag, 03.04.2020) war auf der Seite 14 ein Presseartikel u.a. über den in diesem Jahr beginnenden Ausbau der Mittelstraße in Winden veröffentlicht. In diesem Presseartikel wurde u.a. verlautbart, dass keine Vorausleistungen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge mehr erhoben würden, sondern die Gesamtmaßnahme nach ihrem Abschluss endgültig abgerechnet werde.
Die Ausführungen in diesem Presseartikel sind teilweise nicht zutreffend. Die Ortsgemeinde Winden beabsichtigt, in diesem Jahr mit den Ausbaumaßnahmen „Ausbau der Mittelstraße“ und „Erneuerung der Stützmauer in der Straße Sonnenwinkel“ zu beginnen. Für die im Jahre 2020 für diese Maßnahmen voraussichtlich anfallenden Investitionsaufwendungen (abzüglich eines Gemeindeanteils von 30 % nach der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Winden) sollen Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge von den Eigentümern und dinglich Nutzungsberechtigten der in der Abrechnungseinheit liegenden erschlossenen Grundstücke erhoben werden. Der Ortsgemeinde Winden liegt eine Beschlussvorlage an den Ortsgemeinderat vor, die die Erhebung der Vorausleistungen auf Ausbaubeiträge ausdrücklich vorsieht. Hierüber sollte ursprünglich bereits in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 26.03.2020 beschlossen werden, die jedoch wegen der derzeitigen Corona-Krise ausgefallen ist. Dieser Beschluss über die Erhebung der Vorausleistungen soll in der nächsten Sitzung nachgeholt werden.
Die Ortsgemeinde Winden macht damit von ihren rechtlichen Möglichkeiten nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland- Pfalz und der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge zur Erhebung von Vorausleistungen auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag Gebrauch. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach jedem Jahr, in dem jeweils tatsächliche Kosten für die Ausbaumaßnahmen angefallen sind, für die im abgeschlossenen Jahr angefallenen Kosten eine endgültige Abrechnung erfolgt, wobei die im Vorjahr (Abrechnungsjahr) erbrachten Vorausleistungen angerechnet werden.
Die Ortsgemeinde möchte mit diesen Erläuterungen die entsprechenden Ausführungen in dem genannten Presseartikel richtig stellen und damit die Betroffenen gleichzeitig darauf hinweisen, dass sie mit der Erhebung von Vorausleistungen auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag in 2020 zu rechnen haben.

Winden, 07.04.2020
Stefan Mertlich, Ortsbürgermeister

Nr. 16 – 16.04.2020