Aus gegebenen Anlass weist die Ortsgemeinde Winden darauf hin, dass aufgrund der Friedhofsordnung das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof generell untersagt ist. Auch für den Bereich der Kneippanlage und der dazugehörigen Wiese besteht ein Hundeverbot. Hier ist es in letzter Zeit vermehrt vorgekommen, dass Hundehalter ihre Hunde im Kneippbecken „baden“ lassen. Auf der Wiese unterhalb des Kneippbeckens wurde vermehrt Hundekot festgestellt. Sollten der Ortsgemeinde weitere Zuwiderhandlungen bekannt werden, werden diese zur Anzeige gebracht.

Mitteilungsblatt Nr.36 –07.09.2016