Aufgrund diverser Anfragen aus der Gemeinde bzgl. der Öffnung des Bolzplatzes unterhalb vom Sportplatz. Aufgrund der aktuell gültigen Hygieneregelungen zum Sport außen mit Inkrafttreten vom 28.05.2020 kann der Bolzplatz nicht geöffnet werden. Der Bolzplatz bleibt weiterhin geschlossen.

Achte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland -Pfalz
(8. CoBeLVO) vom 25. Mai 2020

Hygienekonzept den Sport auf Außenanlagen

1. Das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkung werden gewährleistet durch die folgende Maßnahme:
Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, bleiben untersagt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden. Es ist stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Bei Sportarten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, ist ein Abstand von 3 m zu anderen Personen einzuhalten. Ggfls. ist die Personenzahl auf dem Gelände zu begrenzen.

Stefan Mertlich, Ortsbürgermeister Winden

Nr. 23 – 04.06.2020